Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz

VVG

§ 182 Mitwirkende Ursachen

Stand: 10.06.2019

Bund9 Entscheidungen

Ist vereinbart, dass der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen entfällt oder sich mindert, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, hat der Versicherer die Voraussetzungen des Wegfalles oder der Minderung des Anspruchs nachzuweisen.

§ 181 § 183