Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 1 Vertragstypische Pflichten
Stand: 10.06.2019
Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten.
Wird zitiert von 925 Entscheidungen zu § 1 VVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 08.02.2006 – IV ZR 205/04Private Krankenversicherung: Berechtigung der versicherten Person zur Klage auf Feststellung des Fortbestands des Versicherungsverhältnisses im eigenen Namen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- FG Düsseldorf, 10.07.2002 – 4 K 3731/01 ERB
- OLG München, 15.09.2025 – 17 U 1190/24 e
- AG Frankenthal (Pfalz), 25.01.2024 – 3a C 307/23
- BGH, 24.05.2006 – IV ZR 263/03Zitiert von 13
- OLG Hamburg, 24.11.2022 – 15 U 103/21 Kart
Zuletzt entschieden
- LG Mönchengladbach, 23.07.2026 – 1 O 409/25Krankentagegeldversicherung: Unwirksamkeit einer vereinbarten Karenzzeit für Ansprüche während der Mutterschutzfristen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Köln, 25.06.2026 – 146 C 6/25
- OLG Brandenburg, 04.05.2026 – 11 U 32/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2017 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I 2789)
BGBl. 2017 I S. 2789
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29.07.2009 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2355)
BGBl. 2009 I S. 2355
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