Gesetze / Völkerstrafgesetzbuch
VStGB§ 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung
Stand: 03.08.2024
Wird zitiert von 21
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Nach Gewicht
- BGH, 31.10.2023 – 3 StR 306/23Besonders schweres Kriegesverbrechen: Begriff des Angriffs; Tateinheit mit den Tatbeständen des Mordes und der gefährlichen KörperverletzungZitiert von 1
- BGH, 10.12.2025 – StB 60/25Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an Sprengstoffanschlägen auf Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten
- BVerfG, 19.05.2015 – 2 BvR 987/11Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter bei Vorwürfen von Kriegsverbrechen bzw Tötungsdelikten durch Angehörige der Bundeswehr - hier: Bombardierung zweier entführter Tanklastzüge nahe Kunduz (Afghanistan) - keine Grundrechtsverletzung bei gewissenhafter Durchführung der Ermittlungen und effektiver gerichtlicher KontrolleZitiert von 19
- BGH, 22.02.2022 – AK 3/22Fortdauer von Untersuchungshaft wegen Kriegsverbrechen in Syrien: Abschuss einer Panzerabwehrwaffe auf eine auf Hilfsgüter wartende Menschenmenge
- BGH, 10.06.2026 – AK 23/26
- OLG Stuttgart, 28.09.2015 – 5 - 3 StE 6/10
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.08.2025 – AK 59/25
- BVerfG, 15.07.2025 – 2 BvR 508/21Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung technischer Einrichtungen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein zur Durchführung bewaffneter Drohneneinsätze im Jemen - zu den Voraussetzungen einer extraterritorialen Schutzpflicht deutscher Hoheitsträger bzgl grundlegender internationaler Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts - Schutzpflicht auch bzgl Gefährdungen durch andere Staaten sowie zugunsten im Ausland lebender Drittstaatsangehöriger - allerdings hinreichender Bezug zu deutscher Staatsgewalt erforderlichZitiert von 11
- BGH, 18.11.2021 – AK 47/21Haftbefehlssache wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a.: Verstoß gegen das Bereitstellungsverbot bei Transfer von Geldern mittels "Hawala-Banking"; Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an den IS
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 VStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/11#abs-1 (1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. In minder schweren Fällen der Nummer 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VStGB/11#abs-2 (2) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 bis 6 den Tod oder die schwere Verletzung einer Zivilperson (§ 226 des Strafgesetzbuches) oder einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person, wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Führt der Täter den Tod vorsätzlich herbei, ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.