Gesetze / Verbraucherinformationsgesetz
VIG§ 2 Anspruch auf Zugang zu Informationen
Stand: 14.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VIG/2#abs-1 (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über
(Informationen), die bei einer Stelle im Sinne des Absatzes 2 unabhängig von der Art ihrer Speicherung vorhanden sind. Der Anspruch nach Satz 1 besteht insoweit, als kein Ausschluss- oder Beschränkungsgrund nach § 3 vorliegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VIG/2#abs-2 (2) Stelle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist
Satz 1 gilt im Fall einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes nur, wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VIG/2#abs-3 (3) Zu den Stellen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 gehören nicht die obersten Bundes- und Landesbehörden, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung oder beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig werden, unabhängige Organe der Finanzkontrolle sowie Gerichte, Justizvollzugsbehörden, Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden und diesen vorgesetzte Dienststellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VIG/2#abs-4 (4) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht, soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Vorschriften vorgesehen sind.
Wird zitiert von 108 Entscheidungen zu § 2 VIG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2024 – 10 A 10901/23
- VG Aachen, 17.06.2020 – 8 L 250/20
- OVG Niedersachsen, 02.09.2015 – 10 LB 33/13Verbraucherinformationsgesetz: Umfang des Auskunftsanspruchs einer Rundfunkanstalt bezüglich beanstandeter Fleischerzeugnisse Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- OVG NRW, 17.01.2023 – 15 A 1335/17
- BVerwG, 29.08.2019 – 7 C 29/17Zugang zu Produktinformationen nach dem VerbraucherinformationsgesetzZitiert von 54
- VGH Bayern, 16.04.2025 – 5 CS 24.1533
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 12.05.2025 – 5 K 125/21Verbraucherinformationsgesetz: Zugang zu Informationen über Ausnahmegenehmigungen für besondere Biere Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Regensburg, 08.08.2024 – RN 5 S 24.1393
- OVG Bremen, 06.06.2024 – 2 LA 284/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 VIG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.07.2021 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I 3146)
BGBl. 2021 I S. 3146
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.