Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 11 Sonderfälle der Betreuung
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2024 – 13 T 364/24
- LG Köln, 04.05.2017 – 6 T 355/16
- BGH, 18.10.2017 – XII ZB 243/17Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums absolvierten "Weiterbildung Berufsbetreuung" mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; landesrechtliche Voraussetzungen für die vergütungsrechtliche Anerkennung einer NachqualifikationZitiert von 5
- BGH, 20.02.2013 – XII ZB 610/11Vergütung des Berufsvormunds: Höhe des StundensatzesZitiert von 1
- BGH, 08.02.2012 – XII ZB 232/11Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen auf Grund eines hierauf ausgerichteten Hochschulstudiums oder einer gleichwertiger AusbildungZitiert von 5
- BGH, 08.02.2012 – XII ZB 230/11Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochstudiums der Versorgungstechnik, durch eine Fortbildung zum Rentenberater oder durch die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Betreuungsrechts; schutzwürdiges Vertrauen auf Grund früherer Bewilligungen eines erhöhten Vergütungssatzes; Verpflichtung der Länder zur Einführung von vergütungssteigernden NachqualifikationenZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- BGH, 22.10.2025 – XII ZB 80/25Aufwandspauschale eines beruflich tätigen Betreuers ohne RegistrierungZitiert von 1
- BGH, 10.09.2025 – IV ZB 2/25Anspruch eines Nachlasspflegers auf Vergütung für Tätigkeit seiner Mitarbeiter
- LG Lübeck, 07.07.2025 – 7 T 89/24
15 Entscheidungen zu § 11 VBVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/11#abs-1 (1) Dem Sterilisationsbetreuer nach § 1817 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem Ergänzungsbetreuer nach § 1817 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine Vergütung nach § 3 zu bewilligen. Vorschuss oder Ersatz der Aufwendungen kann er in entsprechender Anwendung von § 1877 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen; § 4 Absatz 2 gilt entsprechend. Allgemeine Verwaltungskosten werden nicht ersetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/11#abs-2 (2) Dem Verhinderungsbetreuer nach § 1817 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die Vergütung nach § 8 in Verbindung mit § 9 zu bewilligen und im Fall des § 9 nach Tagen zu teilen; § 187 Absatz 1 und § 188 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.