Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
VBVG§ 12 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BGH, 04.12.2019 – XII ZB 338/19Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Vergleichbarkeit der Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer HochschuleZitiert von 8
- BGH, 09.03.2022 – XII ZB 539/21Vergütung des Berufsbetreuers: Erhöhter Stundensatz nach Absolvierung eines Studiums der Wirtschaftsinformatik
- BGH, 03.03.2021 – XII ZB 118/20Berufsbetreuervergütung: Vermittlung besonderer, für die Betreuung nutzbarer Kenntnisse durch ein abgeschlossenes Studium der VeterinärmedizinZitiert von 2
- BGH, 28.10.2020 – XII ZB 143/19Betreuervergütung: Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse bei Ausbildung zum staatlich anerkannten HeilerziehungspflegerZitiert von 3
- BGH, 29.01.2020 – XII ZB 530/19Vergütung des Berufsbetreuers: Erhöhte Vergütung bei Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in einem BetreuungsbüroZitiert von 7
- BGH, 13.11.2019 – XII ZB 106/19Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf Beständigkeit der VermögenslageZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2024 – 13 T 364/24
- LG Mainz, 27.01.2020 – 8 T 15/20
- LG Cottbus, 25.10.2019 – 7 T 265/17
9 Entscheidungen zu § 12 VBVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 VBVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/12#abs-1 (1) Ist der Betreuungsverein nach § 1818 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Betreuer bestellt, ist ihm eine Vergütung nach den §§ 8 und 9 zu bewilligen, wenn der Mitarbeiter, dem die Führung der Betreuung gemäß § 1818 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs übertragen worden ist, als beruflicher Betreuer registriert ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aufgrund der Feststellung nach § 8 Absatz 3 für den Mitarbeiter anzuwendenden Vergütungsstufe. Eine Vergütung ist auch dann zu bewilligen, wenn der Mitarbeiter spätestens sechs Monate nach Beginn seiner Tätigkeit für den Betreuungsverein registriert ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VBVG%202023/12#abs-2 (2) In den Fällen des § 1817 Absatz 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind dem Betreuungsverein nach Maßgabe des Absatzes 1 Vergütung und Aufwendungsersatz nach § 11 zu bewilligen. Aufwendungen im Sinne von § 1877 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Verein nicht geltend machen. Allgemeine Verwaltungskosten werden nicht ersetzt.