Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1875 Vergütung und Aufwendungsersatz

Stand: 01.01.2023

Bund16 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1875#abs-1 (1) Vergütung und Aufwendungsersatz des ehrenamtlichen Betreuers bestimmen sich nach den Vorschriften dieses Untertitels.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1875#abs-2 (2) Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers, des Betreuungsvereins, des Behördenbetreuers und der Betreuungsbehörde bestimmen sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

§ 1874 § 1876