Gesetze / Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

VBVG

§ 10 Aufwendungsersatz

Stand: 01.01.2026

Bund2 Fassungen10 Entscheidungen

Die Fallpauschalen nach § 9 gelten auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Betreuung entstandener Aufwendungen ab. Die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen im Sinne des § 1877 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Betreuer nach § 7 Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 9 § 11