§ 81 Schutz des Veranstalters
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Flensburg, 10.10.2014 – 8 O 117/12
- OLG Schleswig, 07.12.2015 – 6 U 54/13
- BGH, 12.02.2015 – I ZR 204/13Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musikwerke im Rahmen einer Theateraufführung: Verantwortlichkeit des Theaterbetreibers als Veranstalter für die Einholung der Einwilligung der Verwertungsgesellschaft - TrassenfieberZitiert von 3
- EuGH, 19.02.2009 – C-557/07Urheberrecht: Access-Provider als Vermittler; Zulässigkeit der Verpflichtung zur Weitergabe personenbezogener Verkehrsdaten an private Dritte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- EuGH, 27.03.2014 – C-314/12Urheberrecht: Begriff des Vermittlers im Sinne von Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG und Vereinbarkeit von Sperranordnungen gegen Internetzugangsanbieter mit den Grundrechten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 57
- EuGH, 26.11.2013 – C-314/12Urheberrecht: Zulässigkeit gerichtlicher Anordnungen zur Sperre einer Urheberrecht verletzenden Website gegen einen Internet Access Provider KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 20.02.2015 – 14 S 30/14
- BGH, 09.02.2015 – AnwZ (Brfg) 54/13Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und Medienrecht": Anerkennungsfähigkeit von Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht; Voraussetzungen einer fachgebietsbezogenen Zuordnung einer Fallbearbeitung; selbständige Anerkennung einer Vertretung in einem Klageverfahren nach vorangegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren
- BGH, 28.10.2010 – I ZR 60/09Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Fußballverbandes: Ungenehmigte Veröffentlichung von Filmausschnitten aus Amateurfußballspielen auf einem Internetportal - Hartplatzhelden.deZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 81 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird die Darbietung des ausübenden Künstlers von einem Unternehmen veranstaltet, so stehen die Rechte nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie § 78 Abs. 1 neben dem ausübenden Künstler auch dem Inhaber des Unternehmens zu. § 10 Abs. 1, § 31 sowie die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.