§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54h#abs-1 (1) Die Ansprüche nach den §§ 54 bis 54c, 54e Abs. 2, §§ 54f und 54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54h#abs-2 (2) Jedem Berechtigten steht ein angemessener Anteil an den nach den §§ 54 bis 54c gezahlten Vergütungen zu. Soweit Werke mit technischen Maßnahmen gemäß § 95a geschützt sind, werden sie bei der Verteilung der Einnahmen nicht berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54h#abs-3 (3) Für Mitteilungen nach § 54b Abs. 3 und § 54e haben die Verwertungsgesellschaften dem Deutschen Patent- und Markenamt eine gemeinsame Empfangsstelle zu bezeichnen. Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt diese im Bundesanzeiger bekannt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54h#abs-4 (4) Das Deutsche Patent- und Markenamt kann Muster für die Mitteilungen nach § 54b Abs. 3 Nr. 2 und § 54e im Bundesanzeiger bekannt machen. Werden Muster bekannt gemacht, sind diese zu verwenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54h#abs-5 (5) Die Verwertungsgesellschaften und die Empfangsstelle dürfen die gemäß § 54b Abs. 3 Nr. 2, den §§ 54e und 54f erhaltenen Angaben nur zur Geltendmachung der Ansprüche nach Absatz 1 verwenden.
Wird zitiert von 55 Entscheidungen zu § 54h UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 20.11.2008 – I ZR 62/06Zitiert von 7
- BGH, 13.11.2003 – I ZR 187/01Zitiert von 3
- BGH, 20.02.2013 – I ZR 189/11Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften: Gerätevergütungspflicht für Händler und Importeure von Videorecordern, DVD-Recordern und Festplattenrecordern; Angemessenheit der als Tarife weitergeltenden Vergütungssätze und Beweislast der Vertragspartner für eine Unangemessenheit; Behandlung der in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze nach dessen Beendigung - Weitergeltung als TarifZitiert von 13
- BGH, 12.11.1998 – I ZR 31/96Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 25.01.2006 – 12 O 110/05Zitiert von 2
- BGH, 25.02.1999 – I ZR 118/96Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG München, 16.12.2025 – 38 Sch 29/24 VVG e
- OLG München, 19.09.2025 – 38 Sch 22/24 VVG
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 82/24Anspruch von Urhebern auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für eine Cloudnutzung - Cloudnutzung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54h UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2011 Ausfertigung
§ 54h geändert durch Artikel 2 Abs. 53 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 3044)
BGBl. 2011 I S. 3044
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26.10.2007 Ausfertigung
§ 54h neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2007 (BGBl. I 2513)
BGBl. 2007 I S. 2513
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.