§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
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Nach Gewicht
- BGH, 10.11.2022 – I ZR 10/22Urheberrechtliche Verfügungspflicht von Händlern wegen Überlassung von zur Vervielfältigung geeigneter Geräte - rakuten.deZitiert von 5
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 36/15Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei Vorliegen eines denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffenden Gesamtvertrages - Gesamtvertrag PCsZitiert von 18
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 35/15Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der Vergütungshöhe; Unkenntnis vom Bestehen einer Vergütungspflicht; Anfertigen von Sicherungskopien als vergütungspflichtige Vervielfältigung - externe FestplattenZitiert von 7
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 212/14Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und Speichermedien: Unzumutbare Beeinträchtigung der Hersteller bei Erwerb durch mögliche Nutzer im Ausland; unzumutbare Beeinträchtigung bei teilweiser Nichtabwälzung der Vergütung auf die Nutzer zur Vermeidung der Verringerung des Inlandabsatzes - Gesamtvertrag SpeichermedienZitiert von 11
- BGH, 19.11.2015 – I ZR 151/13Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei Vervielfältigung durch Herunterladen aus dem Internet; Vergütungspflicht bei Vervielfältigung von Original-Audio-CDs oder Original-Film-DVDs mit Kopierschutz; Angemessenheit der Vergütung bei Erwerb von Geräten im Ausland; Bestimmung des Preisniveaus des Geräts; begrenztes Ermessen des OLG bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages - Gesamtvertrag UnterhaltungselektronikZitiert von 16
- OLG München, 16.09.2021 – 6 Sch 77/19 WG (38 Sch 77/19)
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.04.2026 – I ZR 1/24Privatkopievergütung bei Lieferung an gewerbliche Endabnehmer - Gewerblicher Endabnehmer IIZitiert von 1
- EuGH, 15.01.2026 – C-822/24Zitiert von 3
- OLG München, 16.12.2025 – 38 Sch 29/24 VVG e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54b UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54b#abs-1 (1) Neben dem Hersteller haftet als Gesamtschuldner, wer die Geräte oder Speichermedien in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gewerblich einführt oder wiedereinführt oder wer mit ihnen handelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54b#abs-2 (2) Einführer ist, wer die Geräte oder Speichermedien in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder verbringen lässt. Liegt der Einfuhr ein Vertrag mit einem Gebietsfremden zugrunde, so ist Einführer nur der im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässige Vertragspartner, soweit er gewerblich tätig wird. Wer lediglich als Spediteur oder Frachtführer oder in einer ähnlichen Stellung bei dem Verbringen der Waren tätig wird, ist nicht Einführer. Wer die Gegenstände aus Drittländern in eine Freizone oder in ein Freilager nach Artikel 166 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 302 S. 1) verbringt oder verbringen lässt, ist als Einführer nur anzusehen, wenn die Gegenstände in diesem Bereich gebraucht oder wenn sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54b#abs-3 (3) Die Vergütungspflicht des Händlers entfällt,