§ 54a Vergütungshöhe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54a#abs-1 (1) Maßgebend für die Vergütungshöhe ist, in welchem Maß die Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit technische Schutzmaßnahmen nach § 95a auf die betreffenden Werke angewendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54a#abs-2 (2) Die Vergütung für Geräte ist so zu gestalten, dass sie auch mit Blick auf die Vergütungspflicht für in diesen Geräten enthaltene Speichermedien oder andere, mit diesen funktionell zusammenwirkende Geräte oder Speichermedien insgesamt angemessen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54a#abs-3 (3) Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe sind die nutzungsrelevanten Eigenschaften der Geräte und Speichermedien, insbesondere die Leistungsfähigkeit von Geräten sowie die Speicherkapazität und Mehrfachbeschreibbarkeit von Speichermedien, zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/54a#abs-4 (4) Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen.
Wird zitiert von 59 Entscheidungen zu § 54a UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 25.01.2006 – 12 O 110/05Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 20.09.2011 – 12 O 8/06Zitiert von 3
- BGH, 06.12.2007 – I ZR 94/05Urheberrechtliche Gerätevergütung: Keine Eigenschaft von Druckern und Plottern als zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmte Geräte nach § 54a Abs. 1 UrhG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 212/14Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und Speichermedien: Unzumutbare Beeinträchtigung der Hersteller bei Erwerb durch mögliche Nutzer im Ausland; unzumutbare Beeinträchtigung bei teilweiser Nichtabwälzung der Vergütung auf die Nutzer zur Vermeidung der Verringerung des Inlandabsatzes - Gesamtvertrag SpeichermedienZitiert von 11
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
- BGH, 19.11.2015 – I ZR 151/13Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei Vervielfältigung durch Herunterladen aus dem Internet; Vergütungspflicht bei Vervielfältigung von Original-Audio-CDs oder Original-Film-DVDs mit Kopierschutz; Angemessenheit der Vergütung bei Erwerb von Geräten im Ausland; Bestimmung des Preisniveaus des Geräts; begrenztes Ermessen des OLG bei der Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages - Gesamtvertrag UnterhaltungselektronikZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- OLG München, 16.12.2025 – 38 Sch 29/24 VVG e
- OLG München, 19.09.2025 – 38 Sch 22/24 VVG
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 82/24Anspruch von Urhebern auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für eine Cloudnutzung - Cloudnutzung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54a UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
01.09.2017 Ausfertigung
§ 54a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. September 2017 (BGBl. I 3346)
BGBl. 2017 I S. 3346
-
23.06.1995 Ausfertigung
§ 54a geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1995 (BGBl. I 842)
BGBl. 1995 I S. 842
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.