§ 53a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- BGH, 28.11.2013 – I ZR 76/12Urheberrechtsschranke: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines Sprachwerks für den Unterricht an einer Hochschule; Zugänglichmachung eines Lehrbuchs auf der Lernplattform einer Fernuniversität - Meilensteine der PsychologieZitiert von 8
- BGH, 20.03.2013 – I ZR 84/11Urheberrechtswahrnehmung: Billigkeitskontrolle für die Festsetzungen in einem Gesamtvertrag über die Abgeltung von Ansprüchen für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen - Gesamtvertrag Hochschul-IntranetZitiert von 19
- OLG Stuttgart, 04.04.2012 – 4 U 171/11
- BVerfG, 23.10.2013 – 1 BvR 1842/11, 1 BvR 1843/11Gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit urheberrechtlicher VergütungsvereinbarungenZitiert von 70
- BGH, 19.03.2014 – I ZR 35/13Grenzen der Urheberrechte: Vervielfältigung unveröffentlichter, digital bearbeiteter Porträtfotos durch Einscannen und Abspeichern auf dem Privatcomputer des Abgebildeten - PorträtkunstZitiert von 9
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 53a UrhG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.