Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsV§ 5 Bevorstehende Erwerbstätigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 20
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 – L 25 AS 590/20 WA
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 – L 20 AS 1122/18Zitiert von 1
- BSG, 22.09.2022 – B 4 AS 60/21 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - unbillige Härte - Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 S 1 UnbilligkeitsV - Unbilligkeit iS des § 2 UnbilligkeitsV nicht bei Erwerb einer bloßen Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - Unbilligkeit iS des § 3 nicht bei einer später als in einem Jahr bevorstehenden abschlagsfreien Altersrente - kein atypischer Fall - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - Kostenerstattung - gerichtliches Ermessen - Veranlassungsprinzip - Rechtsgedanke des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10)Zitiert von 9
- BSG, 23.06.2016 – B 14 AS 46/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Überprüfung der Ermessensentscheidung - Nichtvorliegen eines atypischen Falls - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 25
- BSG, 09.03.2016 – B 14 AS 3/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - kein Verstoß gegen Datenschutzrecht - Anforderung einer Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger - fehlerfreie Ermessensausübung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 10
- BSG, 19.08.2015 – B 14 AS 1/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - Verfassungsmäßigkeit - VerwaltungsakteigenschaftZitiert von 76
Zuletzt entschieden
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2024 – L 8 AS 221/21
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 – L 4 AS 503/20
- LSG Hessen, 18.08.2022 – L 6 AS 336/22 B ERZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 UnbilligkeitsV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UnbilligkeitsV/5#abs-1 (1) Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige durch die Vorlage eines Arbeitsvertrages oder anderer ebenso verbindlicher, schriftlicher Zusagen glaubhaft machen, dass sie in nächster Zukunft eine Erwerbstätigkeit gemäß § 4 aufnehmen und nicht nur vorübergehend ausüben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UnbilligkeitsV/5#abs-2 (2) Haben Hilfebedürftige bereits einmal glaubhaft gemacht, dass sie alsbald eine Erwerbstätigkeit nach Absatz 1 aufnehmen, so ist eine erneute Glaubhaftmachung ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UnbilligkeitsV/5#abs-3 (3) Ist bereits vor dem Zeitpunkt der geplanten Aufnahme der Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit anzunehmen, dass diese nicht zu Stande kommen wird, entfällt die Unbilligkeit.