Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsV§ 4 Erwerbstätigkeit
Stand: 10.06.2019
Unbillig ist die Inanspruchnahme, solange Hilfebedürftige sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder aus sonstiger Erwerbstätigkeit ein entsprechend hohes Einkommen erzielen. Dies gilt nur, wenn die Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch nimmt.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 4 UnbilligkeitsV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 – L 25 AS 590/20 WA
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 – L 20 AS 1122/18Zitiert von 1
- BSG, 22.09.2022 – B 4 AS 60/21 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - unbillige Härte - Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 S 1 UnbilligkeitsV - Unbilligkeit iS des § 2 UnbilligkeitsV nicht bei Erwerb einer bloßen Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - Unbilligkeit iS des § 3 nicht bei einer später als in einem Jahr bevorstehenden abschlagsfreien Altersrente - kein atypischer Fall - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - Kostenerstattung - gerichtliches Ermessen - Veranlassungsprinzip - Rechtsgedanke des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10)Zitiert von 10
- BSG, 24.06.2020 – B 4 AS 12/20 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der Ausnahmetatbestände durch die UnbilligkeitsV - Berücksichtigung besonderer Härten im Rahmen der Ermessensausübung - Unbilligkeitstatbestände - bevorstehende abschlagsfreie Altersrente iS des § 3 UnbilligkeitsV - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 UnbilligkeitsV - Pflege des Ehegatten - Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege - keine Anwendung von § 6 UnbilligkeitsV auf Zeiten vor dessen Inkrafttreten)Zitiert von 19
- BSG, 23.06.2016 – B 14 AS 46/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Überprüfung der Ermessensentscheidung - Nichtvorliegen eines atypischen Falls - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 26
- BSG, 09.03.2016 – B 14 AS 3/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - kein Verstoß gegen Datenschutzrecht - Anforderung einer Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger - fehlerfreie Ermessensausübung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2024 – L 8 AS 221/21
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 – L 4 AS 503/20
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 – L 2 AS 344/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 UnbilligkeitsV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.