Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsV§ 1 Grundsatz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- BSG, 19.08.2015 – B 14 AS 1/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - Verfassungsmäßigkeit - VerwaltungsakteigenschaftZitiert von 76
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 – S 175 AS 14482/15
- BSG, 22.09.2022 – B 4 AS 60/21 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - unbillige Härte - Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 S 1 UnbilligkeitsV - Unbilligkeit iS des § 2 UnbilligkeitsV nicht bei Erwerb einer bloßen Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - Unbilligkeit iS des § 3 nicht bei einer später als in einem Jahr bevorstehenden abschlagsfreien Altersrente - kein atypischer Fall - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - Kostenerstattung - gerichtliches Ermessen - Veranlassungsprinzip - Rechtsgedanke des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10)Zitiert von 9
- BSG, 24.06.2020 – B 4 AS 12/20 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der Ausnahmetatbestände durch die UnbilligkeitsV - Berücksichtigung besonderer Härten im Rahmen der Ermessensausübung - Unbilligkeitstatbestände - bevorstehende abschlagsfreie Altersrente iS des § 3 UnbilligkeitsV - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 UnbilligkeitsV - Pflege des Ehegatten - Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege - keine Anwendung von § 6 UnbilligkeitsV auf Zeiten vor dessen Inkrafttreten)Zitiert von 19
- BSG, 09.08.2018 – B 14 AS 1/18 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente mit Rentenabschlägen - Unbilligkeit bei bevorstehender abschlagsfreier Altersrente in nächster ZukunftZitiert von 18
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2024 – L 8 AS 221/21
Zuletzt entschieden
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 – L 4 AS 503/20
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 – L 2 AS 344/21Zitiert von 2
- SG Darmstadt, 30.06.2022 – S 20 AS 327/22 ER
15 Entscheidungen zu § 1 UnbilligkeitsV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 UnbilligkeitsV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre.