Gesetze / Unbilligkeitsverordnung

UnbilligkeitsV

§ 3 Bevorstehende abschlagsfreie Altersrente

Stand: 10.06.2019

Bund26 Entscheidungen

Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige in nächster Zukunft die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.

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