Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsV§ 3 Bevorstehende abschlagsfreie Altersrente
Stand: 10.06.2019
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige in nächster Zukunft die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.
Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsVStand: 10.06.2019
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige in nächster Zukunft die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.