Gesetze / Unbilligkeitsverordnung
UnbilligkeitsV§ 2 Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 – L 20 AS 1122/18Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2021 – L 25 AS 590/20 WA
- BSG, 19.08.2015 – B 14 AS 1/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - Verfassungsmäßigkeit - VerwaltungsakteigenschaftZitiert von 76
- BSG, 22.09.2022 – B 4 AS 60/21 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - unbillige Härte - Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 S 1 UnbilligkeitsV - Unbilligkeit iS des § 2 UnbilligkeitsV nicht bei Erwerb einer bloßen Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - Unbilligkeit iS des § 3 nicht bei einer später als in einem Jahr bevorstehenden abschlagsfreien Altersrente - kein atypischer Fall - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - Kostenerstattung - gerichtliches Ermessen - Veranlassungsprinzip - Rechtsgedanke des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10)Zitiert von 9
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 – S 175 AS 14482/15
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2024 – L 8 AS 221/21
Zuletzt entschieden
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2024 – L 4 AS 503/20
- LSG Hessen, 18.08.2022 – L 6 AS 336/22 B ERZitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.07.2022 – L 2 AS 344/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 UnbilligkeitsV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen würde.