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§ 2 UnbilligkeitsV — Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Unbilligkeitsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen würde.