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§ 4 UVPG — Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Stand: 13.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.