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§ 33 UVPG — Strategische Umweltprüfung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Stand: 13.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.