§ 4b Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
Stand: 10.06.2019
Steuerfrei ist der innergemeinschaftliche Erwerb
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 4b UStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 28.09.2006 – V R 65/03Umsatzsteuer: Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines Neufahrzeugs durch Bedienstete des Europäischen Währungsinstituts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- FG München, 27.07.2023 – 14 K 1448/21
- FG Niedersachsen, 14.11.2024 – 5 K 17/24
- BFH, 21.01.2015 – XI R 5/13Innergemeinschaftliche Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger WarenZitiert von 3
- BFH, 14.11.2012 – XI R 8/11(Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a Abs. 4 UStG bei unvollständigem Belegnachweis)Zitiert von 19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2021 Ausfertigung
§ 4b eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2021 (BGBl. I 5250)
BGBl. 2021 I S. 5250
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