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Artikel 1 · BT-Drs. 20/12 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu den Nummern 2 und 3.
Zu Nummer 2
Überschrift zu § 4a
Die Überschrift wird redaktionell neu gefasst.
Drucksache 20/12 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Zu Nummer 3
§ 4c UStG – neu –
Mit dem neuen § 4c wird Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe ab und Absatz 3 der Richtlinie
2006/112/EG in der Fassung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Ände­
rung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen
als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl. L 250 vom 15.7.2021, S. 1) umgesetzt. Im Interesse der Rechts­
klarheit werden auch Regelungen zur Steuervergütung bei Leistungsbezügen für den Dienstbedarf einer begüns­
tigten europäischen Einrichtung aufgenommen. Soweit unionsrechtlich zulässig, soll die Entlastung von der Um­
satzsteuer nicht durch eine Befreiung der bezogenen Leistung, sondern im Wege der Steuervergütung erfolgen.
Dies vermeidet bürokratische Lasten für die Wirtschaft. Für die Durchführung des Vergütungsverfahrens wird
das Bundeszentralamt für Steuern zuständig sein (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 FVG).
Absatz 1 regelt den Umfang der vergütungsfähigen Steuerbeträge. Vergütungsfähig ist die von einer europäischen
Einrichtung als Bestandteil des Preises für die Leistung gezahlte Umsatzsteuer sowie daneben die von einer eu­
ropäischen Einrichtung nach § 13b UStG selbst geschuldete und an das Finanzamt entrichtete Umsatzsteuer. Da­
neben wird klargestellt, dass die Anwendung einer Steuerbefreiung (z. B. nach § 4 Nummer 7 Buchstabe d UStG)
der Steuervergütung vorgeht.
Absatz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der vergütungsb

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.311 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/12, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.620–25.931 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert 7bd23fcc10d27917….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP