Gesetze / Umweltschadensgesetz

USchadG

§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Stand: 01.09.2021

Bund2 Fassungen15 Entscheidungen

Dieses Gesetz findet Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.

§ 2