§ 894 Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung
Stand: 10.06.2019
Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat. Ist die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, so tritt diese Wirkung ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist.
Wird zitiert von 876 Entscheidungen zu § 894 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.05.2011 – I ZB 57/10Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer unzureichend bestimmten WillenserklärungZitiert von 15
- BSG, 03.08.2016 – B 6 KA 9/16 B(Vertragsärztliche Versorgung - Erklärung - Zulassungsverzicht - Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB 10 - Zulassungsgremien - keine Prüfung der materiellen Richtigkeit rechtskräftiger Entscheidungen von Zivilgerichten - Geltung des § 894 ZPO für eine einstweilige Anordnung, die zur Abgabe einer Willenserklärung verpflichtet)Zitiert von 1
- BSG, 03.08.2016 – B 6 KA 10/16 B(Vertragsärztliche Versorgung - Erklärung - Zulassungsverzicht - Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB 10 - Zulassungsgremien - keine Prüfung der materiellen Richtigkeit rechtskräftiger Entscheidungen von Zivilgerichten - Geltung des § 894 ZPO für eine einstweilige Anordnung, die zur Abgabe einer Willenserklärung verpflichtet)Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 21.09.2016 – 7 U 142/14
- OLG Rostock, 26.07.2023 – 3 W 69/23
- AG Tempelhof-Kreuzberg, 18.08.2020 – 4 C 113/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 23.07.2026 – 9 K 2776/25 EEinkommensteuer: Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG für Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr bei Einzelveranlagung der Ehegatten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 17.07.2026 – V ZR 153/25Verpflichtung bei in Einheimischenmodell vereinbarter Bauverpflichtung und Beginn der Wiederkaufsrechts-Frist
- BGH, 25.06.2026 – IX ZR 7/24Aussonderungsrecht und Einwilligungsanspruch des wahren Gläubigers bei der Hinterlegung in der Insolvenz eines Prätendenten
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 894 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.