Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz

TzBfG

§ 1 Zielsetzung

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund35 Entscheidungen

Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

§ 2