§ 13 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-2 (2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-3 (3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 13 TVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG München, 24.05.2022 – 6 Ca 10329/21
- ArbG Frankfurt am Main, 01.02.2022 – 24 Ca 3723/21Zitiert von 4
- BVerfG, 11.07.2017 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16§ 4a TVG idF vom 03.07.2015 partiell mit Art 9 Abs 3 GG unvereinbar - Interessen derjenigen Berufsgruppen, deren Tarifvertrag gem § 4a Abs 2 S 2 TVG verdrängt wurde, müssen in verdrängendem Tarifvertrag berücksichtigt werden - Schutz langfristig angelegter, die Lebensplanung der Beschäftigen betreffender Ansprüche aus dem Minderheitstarifvertrag geboten - Fortgeltungsanordnung mit Übergangsregelung - Sondervotum zum Ergebnis und zur BegründungZitiert von 60
- LAG Hessen, 18.06.2024 – 4 Sa 394/22Zitiert von 6
- LAG Niedersachsen, 16.01.2023 – 17 TaBV 36/22Zitiert von 1
- BVerfG, 10.08.2017 – 1 BvR 571/16Nichtannahme einer unmittelbar gegen das Tarifeinheitsgesetz (juris: TarifEinhG) sowie § 58 Abs 3 ArbGG gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - mangels Grundrechtsbeeinträchtigung keine Beschwerdebefugnis bzgl § 58 Abs 3 ArbGG - Anordnung der Auslagenerstattung iH eines Drittels - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 09.04.2024 – 14 Sa 1133/23
- BAG, 21.01.2020 – 3 AZR 225/19Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme auf VBL-SatzungZitiert von 18
- BAG, 21.01.2020 – 3 AZR 73/19Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme auf VBL-SatzungZitiert von 20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 TVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 4f des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
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03.07.2015 Ausfertigung
§ 13 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I 1130)
BGBl. 2015 I S. 1130
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.