§ 13 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
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Nach Gewicht
- ArbG München, 24.05.2022 – 6 Ca 10329/21
- ArbG Frankfurt am Main, 01.02.2022 – 24 Ca 3723/21Zitiert von 4
- BVerfG, 11.07.2017 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16§ 4a TVG idF vom 03.07.2015 partiell mit Art 9 Abs 3 GG unvereinbar - Interessen derjenigen Berufsgruppen, deren Tarifvertrag gem § 4a Abs 2 S 2 TVG verdrängt wurde, müssen in verdrängendem Tarifvertrag berücksichtigt werden - Schutz langfristig angelegter, die Lebensplanung der Beschäftigen betreffender Ansprüche aus dem Minderheitstarifvertrag geboten - Fortgeltungsanordnung mit Übergangsregelung - Sondervotum zum Ergebnis und zur BegründungZitiert von 57
- LAG Hessen, 18.06.2024 – 4 Sa 394/22Zitiert von 6
- LAG Niedersachsen, 16.01.2023 – 17 TaBV 36/22Zitiert von 1
- BVerfG, 10.08.2017 – 1 BvR 571/16Nichtannahme einer unmittelbar gegen das Tarifeinheitsgesetz (juris: TarifEinhG) sowie § 58 Abs 3 ArbGG gerichteten Verfassungsbeschwerde - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua - mangels Grundrechtsbeeinträchtigung keine Beschwerdebefugnis bzgl § 58 Abs 3 ArbGG - Anordnung der Auslagenerstattung iH eines Drittels - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- LAG Düsseldorf, 09.04.2024 – 14 Sa 1133/23
- BAG, 21.01.2020 – 3 AZR 225/19Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme auf VBL-SatzungZitiert von 17
- BAG, 21.01.2020 – 3 AZR 73/19Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme auf VBL-SatzungZitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 TVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-2 (2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-3 (3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.