Gesetze / Tarifvertragsgesetz

TVG

§ 13 Inkrafttreten

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund15 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-2 (2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TVG/13#abs-3 (3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.

§ 12a