§ 12 (weggefallen)
Stand: 01.01.2024
Für § 12 StromStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 12 StromStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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Änderungsverlauf
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01.01.2024 in Kraft
§ 12 aufgehoben durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 412)
BGBl. 2023 I Nr. 412
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 207 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. 2020 I S. 1328
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27.08.2017 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I 3299)
BGBl. 2017 I S. 3299
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 242 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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05.12.2012 Ausfertigung
§ 12 eingefügt und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2436 iVm Bek)
BGBl. 2012 I S. 2436
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16.12.1999 Ausfertigung
§ 12 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I 2432; 2000 I 440 iVm Bek)
BGBl. 1999 I S. 2432
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.