Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/10744 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung des Stromsteuergesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Stromsteuergesetzes) Zu Nummer 1 (§ 10) Zu Buchstabe a Redaktionelle Anpassung. Zu Buchstabe b Der bisherige Absatz 1a, der die Gewährung des Spitzenaus- gleichs bis Ende des Jahres 2012 an die Erreichung von in der Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesregie- rung und der deutschen Wirtschaft festgelegten Emissions- minderungszielen knüpft, wird aufgehoben. Durch die Über- gangsregelung in § 14 Absatz 2 (neu) wird klargestellt, dass die Regelung für Strom, der bis zum 31. Dezember 2012 ent- nommen worden ist, fortgilt. Zu Buchstabe c Folgeänderung zur Aufhebung des Absatzes 1a (s. zu Buch- stabe b). Zu Buchstabe d Der neue Absatz 3 bestimmt, dass der Spitzenausgleich ab dem Jahr 2013 nur dann gewährt wird, wenn das Unterneh- men in dem Kalenderjahr, für das der Spitzenausgleich bean- tragt wird, ein Energiemanagementsystem, das den Anforde- rungen der der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011 entspricht, betrieben hat oder als Organisation nach Ar- tikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 registriert war, und die Bundesregierung darüber hinaus auf der Grundlage eines von einem unabhängigen wissenschaftlichen Instituts erstellten Monitoring-Berichts festgestellt hat, dass die be- günstigten Wirtschaftszweige mindestens die in der Anlage zu § 10 (s. zu Nummer 5) für das Antragsjahr vorgesehenen Reduzierung der Energieintensität erzielt haben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10744 Damit werden von den Unternehmen gemeinschaftliche Ef- fizienzanstrengungen verlangt, die ohne die Anreizwirkung des Spitzenausgleichs – aufgrund verschiedenster wirt- schaftlicher Hemmnisse – nicht realisiert würden und die deutlich über eine „Business-as-usual“-Entwicklung hinaus- gehen. Kleine und mittlere Unternehmen können alte
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.133 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/10744 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/10744, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.409–51.542 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 5dc39bac9ce49a9b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP