Gesetze / Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
StrRehaG§ 2 Rechtsstaatswidrige Entscheidungen über Freiheitsentzug außerhalb eines Strafverfahrens
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/2#abs-1 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf eine außerhalb eines Strafverfahrens ergangene gerichtliche oder behördliche Entscheidung, mit der eine Freiheitsentziehung angeordnet worden ist, entsprechende Anwendung. Dies gilt insbesondere für eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt sowie eine Anordnung einer Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche, die der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/2#abs-2 (2) Der Freiheitsentziehung werden Leben unter haftähnlichen Bedingungen oder Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen gleichgestellt.
Wird zitiert von 102 Entscheidungen zu § 2 StrRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Erfurt, 14.07.2011 – 1 Reha 383/09Zitiert von 3
- LG Erfurt, 14.07.2011 – 1 Reha 181/10Zitiert von 1
- OLG Thüringen, 17.01.2012 – 1 Ws Reha 50/11
- KG, 14.06.2012 – 2 Ws 514/11 REHA
- BGH, 25.03.2015 – 4 StR 525/13Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen DDR nach Inhaftierung der Eltern als Opfer politischer VerfolgungZitiert von 11
- BVerfG, 24.09.2014 – 2 BvR 2782/10Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG - Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 StrRehaG sowie durch unzureichende richterliche Sachaufklärung (§ 10 Abs 1 StrRehaG) - hier: Verweigerte Rehabilitierung wegen zwangsweiser Heimunterbringung des Betroffenen im Kindesalter in der ehemaligen DDRZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BSG, 03.08.2026 – B 9 V 27/25 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen unzureichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines Verfahrensmangels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 13.05.2025 – 40/21
- OLG Naumburg, 21.11.2024 – 1 Ws 467/24 (Reh)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 StrRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.12.2010 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I 1744 232)
BGBl. 2010 I S. 1744
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.