§ 84 Durchsuchung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/84#abs-1 (1) Gefangene, ihre Sachen und die Hafträume dürfen durchsucht werden. Die Durchsuchung männlicher Gefangener darf nur von Männern, die Durchsuchung weiblicher Gefangener darf nur von Frauen vorgenommen werden. Das Schamgefühl ist zu schonen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/84#abs-2 (2) Nur bei Gefahr im Verzug oder auf Anordnung des Anstaltsleiters im Einzelfall ist es zulässig, eine mit einer Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung vorzunehmen. Sie darf bei männlichen Gefangenen nur in Gegenwart von Männern, bei weiblichen Gefangenen nur in Gegenwart von Frauen erfolgen. Sie ist in einem geschlossenen Raum durchzuführen. Andere Gefangene dürfen nicht anwesend sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/84#abs-3 (3) Der Anstaltsleiter kann allgemein anordnen, daß Gefangene bei der Aufnahme, nach Kontakten mit Besuchern und nach jeder Abwesenheit von der Anstalt nach Absatz 2 zu durchsuchen sind.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 84 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 05.03.2015 – 2 BvR 746/13Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch Verkennung der Reichweite von § 84 Abs 2 StVollzG - Zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen "körperliche Durchsuchung" und "Entkleidung" iSd § 84 Abs 2 StVollzG - AuslagenerstattungZitiert von 10
- BVerfG, 06.07.2006 – 2 BvR 249/06
- BVerfG, 29.10.2003 – 2 BvR 1745/01Zitiert von 9
- OLG Thüringen, 19.06.2015 – 1 Ws 204/14Zitiert von 1
- LG Regensburg, 25.02.2022 – SR StVK 193/20
- BayObLG, 18.08.2025 – 204 StObWs 263/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 13.06.2025 – 1 Vollz 464/24
- BayObLG, 10.03.2025 – 203 StObWs 12/25Zitiert von 1
- LG Regensburg, 29.11.2024 – SR StVK 162/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 84 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 84 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.