§ 37 Zuweisung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 34
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Nach Gewicht
- BVerfG, 01.07.1998 – 2 BvR 441/90Umfang der Arbeitspflicht im Strafvollzug, Bemessung des Arbeitsentgelts und sozialversicherungsrechtliche Stellung der GefangenenZitiert von 33
- BVerfG, 27.12.2007 – 2 BvR 1061/05Zitiert von 5
- KG, 16.06.2021 – 5 Ws 11/21 Vollz
- BVerwG, 14.08.2013 – 6 P 8/12Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung von Strafgefangenen in der Dienststelle; unechter FreigangZitiert von 5
- KG, 09.02.2023 – 5 Ws 8/22 Vollz
- OVG NRW, 17.08.2012 – 20 A 697/11.PVLZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 25.06.2025 – 1 Vollz 57/25Zitiert von 1
- BSG, 17.12.2024 – B 11 AL 10/23 RArbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - Strafgefangener - zusammenhängender Arbeits- bzw Ausbildungsabschnitt - Berücksichtigung von arbeitsfreien TagenZitiert von 3
- LAG Baden-Württemberg, 11.04.2019 – 22 Ta 29/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 37 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/37#abs-1 (1) Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung dienen insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/37#abs-2 (2) Die Vollzugsbehörde soll dem Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit zuweisen und dabei seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/37#abs-3 (3) Geeigneten Gefangenen soll Gelegenheit zur Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung oder Teilnahme an anderen ausbildenden oder weiterbildenden Maßnahmen gegeben werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/37#abs-4 (4) Kann einem arbeitsfähigen Gefangenen keine wirtschaftlich ergiebige Arbeit oder die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 3 zugewiesen werden, wird ihm eine angemessene Beschäftigung zugeteilt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG/37#abs-5 (5) Ist ein Gefangener zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit nicht fähig, soll er arbeitstherapeutisch beschäftigt werden.