§ 159 Konferenzen
Stand: 10.06.2019
Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplanes und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzug führt der Anstaltsleiter Konferenzen mit an der Behandlung maßgeblich Beteiligten durch.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 159 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 21.07.2011 – 2 Ws 176/11 Vollz
- KG, 19.05.2020 – 5 Ws 113/19 Vollz
- BVerfG, 25.09.2006 – 2 BvR 2132/05Zitiert von 13
- KG, 11.07.2016 – 5 Ws 58/16 Vollz
- KG, 18.04.2011 – 2 Ws 500/10 Vollz
- KG, 10.02.2014 – 2 Ws 596/13 Vollz
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 07.11.2024 – 203 StObWs 449/24
- LG Kassel, 06.05.2024 – 3 StVK 2/24
- KG, 10.11.2021 – 2 Ws 107/21 Vollz
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 159 StVollzG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 159 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.