Gesetze / Strafvollzugsgesetz

StVollzG

§ 159 Konferenzen

Stand: 10.06.2019

Bund31 Entscheidungen

Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplanes und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzug führt der Anstaltsleiter Konferenzen mit an der Behandlung maßgeblich Beteiligten durch.

§ 158 § 160