Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 31 Sport und Spiel
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/31#abs-1 (1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/31#abs-2 (2) Durch das Zusatzzeichen
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wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 31 StVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Oldenburg, 15.08.2000 – 9 U 71/99Zitiert von 1
- BVerwG, 11.12.2014 – 3 C 6/13Sondernutzungsgebühr für Absperrvorrichtungen; Zuständigkeit; AusnahmegenehmigungZitiert von 26
- BVerwG, 11.12.2014 – 3 C 7/13Sondernutzungsgebühr für Absperrvorrichtungen; Zuständigkeit; AusnahmegenehmigungZitiert von 12
- EuGH, 05.12.2019 – C-671/18Zitiert von 12
- VG Düsseldorf, 12.02.2019 – 2 K 17780/17Zitiert von 4
- VG Berlin, 09.10.2017 – 4 L 415.17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 21.06.2016 – 14 K 6661/15
- VG Düsseldorf, 05.03.2014 – 14 K 6956/13Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 12.07.2011 – I-1 U 242/10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 StVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.06.2019 Ausfertigung
§ 31 geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 6. Juni 2019 (BGBl. I 756)
BGBl. 2019 I S. 756
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.