Gesetze / Straßenverkehrsgesetz

StVG

§ 14 Verjährung

Stand: 10.06.2019

VerkehrsrechtBund31 Entscheidungen

Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

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