Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund260 Entscheidungen

Besteht zwischen mehreren Gerichten Streit über die Zuständigkeit, so bestimmt das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht, das sich der Untersuchung und Entscheidung zu unterziehen hat.

§ 13a § 15