§ 132a Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots
Stand: 10.06.2019
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Nach Gewicht
- BVerfG, 02.07.2020 – 1 BvR 1627/19Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Darlegungsanforderungen bzgl der Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gem § 132a StPO iVm § 70 StGB - hier: Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalt durch vorläufiges Berufsverbot ohne hinreichende Darlegung der hierfür erforderlichen GefahrenlageZitiert von 3
- BVerfG, 15.12.2005 – 2 BvR 673/05Zitiert von 4
- BSG, 24.10.2018 – B 6 KA 9/18 B(Vertragsarzt - kein Anspruch auf Vergütung für Leistungen, die unter Verstoß gegen ein Berufsverbot und zudem in Erfüllung des Straftatbestandes des § 145c StGB erbracht werden)Zitiert von 5
- OLG Hamm, 11.03.2002 – 2 Ws 58/02
- BVerfG, 09.03.2022 – 2 BvR 431/22Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl eines vorläufigen Berufsverbots gem § 132a StPO - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - keine Vorabentscheidung des BVerfG gebotenZitiert von 1
- VG Karlsruhe, 18.12.2007 – 11 K 2274/07Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2025 – L 11 KR 946/24
- OVG Schleswig, 27.12.2024 – 4 MB 5/24Zitiert von 2
- LSG Bayern, 25.11.2024 – L 12 KA 38/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 132a StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/132a#abs-1 (1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß ein Berufsverbot angeordnet werden wird (§ 70 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges vorläufig verbieten. § 70 Abs. 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/132a#abs-2 (2) Das vorläufige Berufsverbot ist aufzuheben, wenn sein Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil das Berufsverbot nicht anordnet.