Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 8 Nachträgliche Entscheidungen über die Ordnungshaft
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/8#abs-1 (1) Kann das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden und ist die Festsetzung der für diesen Fall vorgesehenen Ordnungshaft unterblieben, so wandelt das Gericht das Ordnungsgeld nachträglich in Ordnungshaft um. Das Gericht entscheidet nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluß.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/8#abs-2 (2) Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ordnungshaft, die an Stelle eines uneinbringlichen Ordnungsgeldes festgesetzt worden ist, unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Betroffenen eine unbillige Härte wäre.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art 8 EGStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 25.01.2017 – 2 W 74/16Zitiert von 5
- BVerfG, 09.05.2017 – 2 BvR 335/17Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungspflicht gegen deren insolventen Geschäftsführer - hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) Verschulden verfassungsrechtlich unbedenklich - Berücksichtigung des möglichen Wegfalls des Beugezwecks durch Halbierung der Haftdauer verhältnismäßig - keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GGZitiert von 6
- BVerfG, 16.02.2017 – 2 BvR 335/17Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Ordnungshaft zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassenspflicht (§ 890 Abs 1 S 1 ZPO) gegen insolventen Vorstand einer insolventen AG - Verletzung von Art 2 Abs 2 GG möglich - Folgenabwägung
- BGH, 18.12.2018 – I ZB 72/17Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung von Ersatzordnungshaft trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Ruhen der Verjährung der Vollstreckung eines OrdnungsmittelsZitiert von 3
- BGH, 03.05.1989 – 1 BJs 72/87Zitiert von 1
- VGH Bayern, 27.10.2022 – 8 C 22.334Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 – 21 Ta 213/17Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 22.08.2016 – 2 W 47/16
- LAG Hamm, 07.03.2012 – 1 Ta 75/12Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 8 EGStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.06.1995 Ausfertigung
§ 8 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 1995 (BGBl. I 818)
BGBl. 1995 I S. 818
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28.05.1974 Ausfertigung
§ 8 geändert und neu gefasst und umnummeriert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1974 (BGBl. I 1185)
BGBl. 1974 I S. 1185
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