§ 890 Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.717
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Nach Gewicht
- BVerfG, 25.10.1966 – 2 BvR 506/63Schuldhafte Handlungen eines unabhängigen Werbeunternehmens können dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Last gelegt werden (Werbung von Mitgliedern eines Leserings durch "Betreuungsfirmen''); § 890 ZPOZitiert von 23
- BGH, 03.04.2014 – I ZB 3/12Zwangsvollstreckung einer Unterlassungspflicht: Zulässigkeit eines Ordnungsmittelantrages und Voraussetzungen einer gerichtlichen Ordnungsmittelandrohung nach einem Prozessvergleich mit einem wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafeversprechen - Ordnungsmittelandrohung nach ProzessvergleichZitiert von 11
- BGH, 07.06.2018 – I ZB 117/17Zwangsvollstreckung: Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln - Ordnungsmittelandrohung durch Schuldner
- OLG Köln, 21.05.2024 – 15 W 38/24Zitiert von 2
- BAG, 21.10.2024 – 8 AZB 10/24Ordnungsmittelverfahren - RechtsbeschwerdeZitiert von 1
- OLG Köln, 21.05.2024 – 15 W 40/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 04.08.2026 – IV B 15/26Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils
- OLG Köln, 18.05.2026 – 15 W 48/26
- OVG NRW, 06.05.2026 – 4 A 3451/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 890 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/890#abs-1 (1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250.000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/890#abs-2 (2) Der Verurteilung muss eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil nicht enthalten ist, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges erlassen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/890#abs-3 (3) Auch kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Bestellung einer Sicherheit für den durch fernere Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden auf bestimmte Zeit verurteilt werden.