§ 890 Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/890#abs-1 (1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250.000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/890#abs-2 (2) Der Verurteilung muss eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil nicht enthalten ist, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges erlassen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/890#abs-3 (3) Auch kann der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Bestellung einer Sicherheit für den durch fernere Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden auf bestimmte Zeit verurteilt werden.
Wird zitiert von 1.839 Entscheidungen zu § 890 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 25.10.1966 – 2 BvR 506/63Schuldhafte Handlungen eines unabhängigen Werbeunternehmens können dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Last gelegt werden (Werbung von Mitgliedern eines Leserings durch "Betreuungsfirmen''); § 890 ZPOZitiert von 25
- BGH, 03.04.2014 – I ZB 3/12Zwangsvollstreckung einer Unterlassungspflicht: Zulässigkeit eines Ordnungsmittelantrages und Voraussetzungen einer gerichtlichen Ordnungsmittelandrohung nach einem Prozessvergleich mit einem wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafeversprechen - Ordnungsmittelandrohung nach ProzessvergleichZitiert von 12
- BGH, 07.06.2018 – I ZB 117/17Zwangsvollstreckung: Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln - Ordnungsmittelandrohung durch Schuldner
- OLG Köln, 21.05.2024 – 15 W 38/24Zitiert von 2
- BAG, 21.10.2024 – 8 AZB 10/24Ordnungsmittelverfahren - RechtsbeschwerdeZitiert von 2
- OLG Köln, 21.05.2024 – 15 W 40/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 16.09.2026 – 2-06 O 234/25Social-Media-Plattform: Unmittelbare Haftung des Betreibers für Fake-Profile bei algorithmischer Steuerung von Nutzerinhalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 04.08.2026 – IV B 15/26Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils
- LG Traunstein, 17.07.2026 – 9 O 1560/24Datenschutzrecht: Kein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO bei fehlendem Nachweis der Betroffenheit von einem Datenleck Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 890 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.