Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 12 Geldstrafdrohungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/12#abs-1 (1) Droht das Gesetz neben Freiheitsstrafe ohne besonderes Mindestmaß wahlweise keine Geldstrafe an, so tritt neben die Freiheitsstrafe die wahlweise Androhung der Geldstrafe. Dies gilt auch, wenn die Androhung des besonderen Mindestmaßes der Freiheitsstrafe nach Artikel 11 entfällt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/12#abs-2 (2) An die Stelle einer neben Freiheitsstrafe wahlweise angedrohten Geldstrafe von unbeschränkter Höhe oder mit einem besonderen Höchstmaß oder mit einem Höchstmaß, das in dem Mehrfachen, Einfachen oder Bruchteil eines bestimmten Betrages besteht, tritt Geldstrafe mit dem gesetzlichen Höchstmaß (§ 40 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3 des Strafgesetzbuches), soweit Absatz 4 nichts anderes bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/12#abs-3 (3) Ist Geldstrafe neben Freiheitsstrafe vorgeschrieben oder zugelassen, so entfällt diese Androhung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/12#abs-4 (4) Droht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten an, so beträgt das Höchstmaß einer wahlweise angedrohten Geldstrafe einhundertachtzig Tagessätze. Dies gilt auch, wenn sich die wahlweise Androhung der Geldstrafe aus Absatz 1 ergibt.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu Art 12 EGStGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.03.2015 – 2 StR 379/14Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten StrafmilderungsgrundesZitiert von 4
- LG Limburg a.d. Lahn, 07.03.2019 – 1 KLs - 3 Js 73019/18
- BGH, 17.04.2025 – 3 StR 405/24Strafzumessung bei Inverkehrbringen gefälschter Corona-Impfnachweise: Verzicht auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe bei Vermögensabschöpfung durch TatertragseinziehungZitiert von 2
- BGH, 19.09.2023 – 6 StR 398/23Teilnahme am Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten aus generalpräventiven GründenZitiert von 1
- BGH, 31.05.2023 – 3 StR 25/23
- BGH, 03.03.2022 – 5 StR 228/21Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen Untreue: Mitteilungspflicht hinsichtlich eines außerhalb der Hauptverhandlung geführten Telefonats mit dem Oberstaatsanwalt über eine mögliche VerfahrenseinstellungZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 – 2 KLs 803 Js 19708/21
- LG Limburg a.d. Lahn, 24.07.2020 – 5 KLs - 2 Js 54453/18
- LG Neuruppin, 16.10.2019 – 12 Kls 2/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 12 EGStGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.06.1995 Ausfertigung
§ 12 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 1995 (BGBl. I 818)
BGBl. 1995 I S. 818
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20.12.1984 Ausfertigung
§ 12 umnummeriert und geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I 1654)
BGBl. 1984 I S. 1654
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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