Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 10/309 · S. 12
Zu Artikel 3 — Einführungsgesetz zum Strafge-
Zu Artikel 3 — Einführungsgesetz zum Strafge- setzbuch — Das EGStGB sieht in Artikel 326 Abs. 4 und 5 eine Übergangsregelung für die Vorschriften über die Sozialtherapie vor, während in den vorausgehenden Artikeln 18, 19, 21, 22, 24, 26, 37, 152, 154, 158 und 169 die Fassung eingestellt ist, die ab 1. Januar 1985 gel- ten sollte. Artikel 3 des Entwurfs korrigiert die vorgenannten Artikel dahin, daß in dem EGStGB die ab Januar 1975 geltende Fassung hergestellt wird und infolge- dessen die Übergangsfassung (Artikel 326 Abs. 4 und 5) sowie die weitere Übergangsregelung des Artikels 301 als nunmehr gegenstandslos aufgeho- ben werden können. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/309
BT-Drs. 10/309 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 10/309, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.985–41.687 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert d963f237e9ffc32c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP