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Artikel 3 · BT-Drs. 10/309 · S. 12

Zu Artikel 3 — Einführungsgesetz zum Strafge-

Zu Artikel 3 — Einführungsgesetz zum Strafge-
setzbuch —
Das EGStGB sieht in Artikel 326 Abs. 4 und 5 eine
Übergangsregelung für die Vorschriften über die
Sozialtherapie vor, während in den vorausgehenden
Artikeln 18, 19, 21, 22, 24, 26, 37, 152, 154, 158 und 169
die Fassung eingestellt ist, die ab 1. Januar 1985 gel-
ten sollte.
Artikel 3 des Entwurfs korrigiert die vorgenannten
Artikel dahin, daß in dem EGStGB die ab Januar
1975 geltende Fassung hergestellt wird und infolge-
dessen die Übergangsfassung (Artikel 326 Abs. 4
und 5) sowie die weitere Übergangsregelung des
Artikels 301 als nunmehr gegenstandslos aufgeho-
ben werden können.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode Drucksache 10/309

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BT-Drs. 10/309, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.985–41.687 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert d963f237e9ffc32c….

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