Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

EGStGB

Art 11 Freiheitsstrafdrohungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.

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