Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 11 Freiheitsstrafdrohungen
Stand: 10.06.2019
Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.