Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 10 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/10#abs-1 (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Strafvorschriften des Bundesrechts, soweit sie nicht durch Gesetz besonders geändert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/10#abs-2 (2) Die Vorschriften gelten nicht für die Strafdrohungen des Wehrstrafgesetzes und des Zivildienstgesetzes.