§ 66c Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und des vorhergehenden Strafvollzugs
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/66c#abs-1 (1) Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfolgt in Einrichtungen, die
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/66c#abs-2 (2) Hat das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Urteil (§ 66), nach Vorbehalt (§ 66a Absatz 3) oder nachträglich (§ 66b) angeordnet oder sich eine solche Anordnung im Urteil vorbehalten (§ 66a Absatz 1 und 2), ist dem Täter schon im Strafvollzug eine Betreuung im Sinne von Absatz 1 Nummer 1, insbesondere eine sozialtherapeutische Behandlung, anzubieten mit dem Ziel, die Vollstreckung der Unterbringung (§ 67c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) oder deren Anordnung (§ 66a Absatz 3) möglichst entbehrlich zu machen.
Wird zitiert von 179 Entscheidungen zu § 66c StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 21.10.2013 – 2 Ws 446/13, 2 Ws 446/13 - 141 AR 479/13Zitiert von 11
- KG, 19.08.2015 – 2 Ws 154/15, 2 Ws 154/15 - 141 AR 327/15Strafvollzug: Anforderungen an die Begründung des Feststellungsbeschlusses nach § 119a StVollzG über das Betreuungsangebot gemäß § 66c StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OLG Hamm, 13.02.2025 – 3 Ws 471/24
- EGMR, 04.12.2018 – 10211/12; 27505/14
- KG, 09.04.2018 – 2 Ws 55/18, 2 Ws 55/18 - 161 AR 56/18Zitiert von 3
- OLG Koblenz, 21.07.2016 – 2 Ws 79/16Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 11.08.2026 – 3 Ws 139/26Sicherungsverwahrung: Fortdaueranordnung nach mehr als zehnjährigem Vollzug; Einordnung einer leichten Persönlichkeitsstörung nach ICD-11 als psychische Störung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.06.2026 – 1 StR 621/25Sicherungsverwahrung: Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 18.03.2026 – 1 Vollz 234/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66c StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2012 Ausfertigung
§ 66c eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425)
BGBl. I S. 2425
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