§ 23 Strafbarkeit des Versuchs
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/23#abs-1 (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/23#abs-2 (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/23#abs-3 (3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).
Wird zitiert von 2.311 Entscheidungen zu § 23 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Köln, 30.01.2017 – 101 KLs 13/15Zitiert von 1
- LG Köln, 01.09.2017 – 322a KLs 1/17
- BGH, 24.11.2010 – 2 StR 519/10Diebstahl: Konkurrenzen bei Entwendung von Gegenständen aus mehreren Personenkraftwagen nach gewaltsamem Eindringen in eine TiefgarageZitiert von 8
- LG Köln, 10.07.2008 – 102-7/08
- BGH, 03.04.1957 – 2 StR 79/57Zitiert von 2
- LG Köln, 30.06.2023 – 101 KLs 5/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 26.08.2026 – 5 StR 153/26Strafrecht: Anforderungen an die Beweiswürdigung zum bedingten Vorsatz bei dem gezielten Abschuss einer Feuerwerksrakete auf ein Wohngebäude Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 12.08.2026 – 2 StR 424/25Strafrecht - Rücktritt vom Versuch - Anforderungen an die Feststellung des Rücktrittshorizonts bei gefährlichen Gewalthandlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 11.08.2026 – 4 StR 150/26Strafrecht: Feststellungen zum Rücktrittshorizont bei der Verurteilung wegen eines versuchten Delikts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.