§ 228 Einwilligung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 103 Entscheidungen zu § 228 StGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 20.02.2013 – 1 StR 585/12Gefährliche Körperverletzung: Ausschluss der Rechtfertigung durch Einwilligung bei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen; Verstoß gegen die guten Sitten trotz fehlender konkreter LebensgefahrZitiert von 8
- BGH, 22.01.2015 – 3 StR 233/14Gefährliche Körperverletzung bei verabredeten Schlägereien konkurrierender Gruppierungen: Ausschluss einer Rechtfertigung durch Einwilligung wegen Sittenwidrigkeit der VerletzungshandlungenZitiert von 49
- BGH, 11.12.2003 – 3 StR 120/03Strafrecht: Maßstab für die Sittenwidrigkeit der Einwilligung in eine Körperverletzung bei Betäubungsmittelverabreichung; Einordnung des Irrtums über die Lebensgefahr KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BGH, 08.12.1953 – 5 StR 255/53
- BGH, 26.05.2004 – 2 StR 505/03Körperverletzung mit Einwilligung: Sittenwidrigkeit der Tat bei Versetzen des Einwilligenden in konkrete Todesgefahr (§ 228 StGB) KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 30.01.2019 – 2 StR 325/17Rechtfertigung einer Körperverletzung durch erklärte oder mutmaßliche Einwilligung: Verabreichung von Morphin zur Bekämpfung von Vernichtungsschmerzen bei einem SterbendenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.01.2026 – 1 StR 364/25Zitiert von 1
- BGH, 22.10.2025 – 2 StR 99/25Konkurrenzrechtliche Bewertung der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Körperverletzung
- LG Arnsberg, 02.12.2024 – 4 Ks 18/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 228 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.