§ 184k Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184k#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184k#abs-2 (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184k#abs-3 (3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184k#abs-4 (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 184k StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 16.04.2025 – 3 StR 40/25(Strafbarkeit einer unbefugten Weitergabe von in einer Wohnung aufgenommenen Nacktfotos)
- LG Krefeld, 24.09.2024 – 22 Kls-3 Js 1038/23-27/23
- OLG Hamm, 13.07.2023 – 1 WF 93/23
- BVerfG, 21.05.2026 – 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerden gegen die Strafbarkeit des Inverkehrbringens, des Erwerbs und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gem § 184l StGB - Sondervotum zum Ergebnis
- BGH, 05.02.2025 – 6 StR 418/24Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bei Verwendung von DiazepamZitiert von 1
- BGH, 10.01.2024 – 6 StR 523/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184k StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.06.2021 Ausfertigung
§ 184k eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 2021 (BGBl. I 1810)
BGBl. 2021 I S. 1810
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.