Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 32 Einrichtung einer Buchführung
Stand: 10.06.2019
Für die Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung im Sinne der §§ 33 und 34 erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 32 StBVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 30.08.2011 – I-23 U 167/10
- OLG Düsseldorf, 28.05.2003 – 23 U 193/01Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 28.05.2002 – I-23 U 193/01
- AG Moers, 07.03.2008 – 563 C 478/05
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2012 Ausfertigung
§ 32 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I 2637)
BGBl. 2012 I S. 2637
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.