Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 5
Stand: 27.06.2024
Wird zitiert von 31
Nach Gewicht
- OVG NRW, 20.10.2009 – 12 A 685/09Zitiert von 7
- VG Köln, 19.08.2024 – 10 K 6461/22
- VG Berlin, 30.04.2025 – 25 K 65/24Zitiert von 2
- VGH Bayern, 28.06.2023 – 5 ZB 21.2492
- VG Köln, 25.04.2012 – 10 K 6561/10
- VGH Bayern, 21.02.2023 – 19 ZB 23.45
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 03.12.2025 – 10 K 3833/23
- VG Köln, 03.12.2025 – 10 K 6757/23
- KG, 03.03.2023 – 1 W 378/22Zitiert von 3
31 Entscheidungen zu § 5 StAG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 StAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RuStAG/5#abs-1 (1) Durch die Erklärung, deutsche Staatsangehörige werden zu wollen, erwerben die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geborenen
die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten sind, es sei denn, dass sie wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von zwei Jahren oder mehr verurteilt worden sind oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist oder ein Ausschlussgrund nach § 11 vorliegt. § 4 Absatz 1 Satz 2, § 12a Absatz 2 bis 4, § 33 Absatz 5 und § 37 gelten entsprechend. Das Erklärungsrecht nach Satz 1 besteht auch, wenn unter denselben Voraussetzungen die Rechtsstellung nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht erworben worden oder verloren gegangen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RuStAG/5#abs-2 (2) Erklärungsberechtigt nach Absatz 1 ist nicht, wer die deutsche Staatsangehörigkeit
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RuStAG/5#abs-3 (3) Das Erklärungsrecht nach Absatz 1 kann nur innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgeübt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RuStAG/5#abs-4 (4) Über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung wird eine Urkunde ausgestellt.