Gesetze / Spruchverfahrensgesetz
SpruchG§ 10 Verletzung der Verfahrensförderungspflicht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpruchG/10#abs-1 (1) Stellungnahmen oder Einwendungen, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 7 Abs. 2 Satz 3, Abs. 4) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn der Beteiligte die Verspätung entschuldigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpruchG/10#abs-2 (2) Vorbringen, das entgegen § 9 Abs. 1 oder 2 nicht rechtzeitig erfolgt, kann zurückgewiesen werden, wenn die Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und die Verspätung nicht entschuldigt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SpruchG/10#abs-3 (3) § 26 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist insoweit nicht anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SpruchG/10#abs-4 (4) Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Anträge betreffen und nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, sind nur zuzulassen, wenn der Beteiligte die Verspätung genügend entschuldigt.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 10 SpruchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Stuttgart, 29.09.2004 – 39 O 49/03 KfH
- LG München II, 22.06.2022 – 5HK O 16226/08
- OLG München, 07.01.2022 – 31 Wx 399/18Zitiert von 9
- BGH, 29.09.2015 – II ZB 23/14Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für Minderheitsaktionäre bei Übertragung der Aktien auf einen Hauptaktionär: Beschwerdebefugnis des gemeinsamen Vertreters der Antragsberechtigten; Grundlagen für die Schätzung des UnternehmenswertesZitiert von 79
- OLG Stuttgart, 17.03.2015 – 20 W 7/14Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 18.02.2015 – 20 W 8/14Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 – 26 W 7/22 [AktE]
- OLG Stuttgart, 16.12.2024 – 20 W 27/20Zitiert von 1
- OLG München, 26.06.2018 – 31 Wx 382/15Spruchverfahren: Erhöhung des Ausgleichs bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; Zulässigkeit der Absenkung der Marktrisikoprämie unter den IDW-FAUB-Mittelwert Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SpruchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.02.2023 Ausfertigung
§ 10 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. I Nr. 51)
BGBl. 2023 I Nr. 51
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.